
Sicherer Umgang mit Feuerwerk?
Na KLAR!
Ein sicherer Umgang mit Feuerwerk ist uns wichtig, damit du und andere nicht gefährdet werden. Im Folgenden haben wir dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Solltest du weitere Fragen haben, melde dich gerne bei uns und wir helfen dir weiter.
allgemein
- Feuerwerksartikel werden erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren überlassen.
- Lese die Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und halten die Sicherheitshinweise ein.
- Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, sofern keine kommunalen Einschränkungen bestehen.
- Achte darauf, ausschließlich Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen vierstelligen Prüfstellen-Nummer (z. B. CE 1234) zu verwenden.
- Allgemeine Sicherheitsabstände
Batteriefeuerwerk: mind. 8–25 m Sicherheitsabstand (Herstellerangabe beachten).
Raketen: mind. 20–30 m, abhängig von Wind und Umgebung.
Böller / Kleinstfeuerwerk: sicheren Radius von mind. 8 m einhalten. - Feuerwerk nie auf Balkonen, engen Höfen oder unter Bäumen / Überdachungen zünden.
Transport
- Feuerwerk ausschließlich in der Originalverpackung transportieren.
- Feuerwerksartikel im Fahrzeug stabil fixieren, sodass nichts umfallen oder beschädigt werden kann.
- Keine offene Flamme, kein Rauchen im Fahrzeug.
- Feuerwerkskörper nie im Kofferraum bei hoher Hitze lagern.
lagern
- Feuerwerk trocken, kühl und lichtgeschützt lagern, nicht in feuchten Räumen.
- Keine Lagerung in der Nähe von Heizkörpern, Öfen oder sonstigen Wärmequellen.
- Lagerung in geschlossenen Schränken oder Räumen, außerhalb der Reichweite von Kindern.
- Artikel niemals öffnen, beschädigen oder manipulieren.
- Achte bei der Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse. (max.10 kg NEM in unbewohnten Räumen eines Wohngebäudes)
Aufbauen Und Abbrennen
- Es ist verboten, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe folgender Einrichtungen abzubrennen: Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, Tierheimen und Stallanlagen, Fachwerk-/Reetdachhäusern oder brandempfindlichen Gebäuden, Denkmälern oder besonders schützenswerten Bauwerken
Wir empfehlen einen Abstand von Mindestens 200 Meter. - Feuerwerk nur im Freien zünden.
- Raketen ausschließlich aus stabilen Abschussvorrichtungen starten (keine Flaschen!).
- Achte stehts auf einen sicheren Stand und sichere Feuerwerksartikel gegen Umkippen. (z.B. durch zwei Pflastersteine)
- Niemals über Feuerwerkskörper beugen.
- Blindgänger nicht erneut zünden, sondern entsorgen
- Keine Alkoholbeeinflussung beim Abbrennen.
Entsorgung
- Abgebrannte Feuerwerkskörper vollständig auskühlen lassen und anschließend in Plastikbeutel im Restmüll entsorgen.
- Verpackungen getrennt entsorgen (Papier/Pappe).
- Blindgänger / ungezündetes Feuerwerk wässern (mehrere Stunden), in einer Tüte verschließen und dann als Sondermüll entsorgen.
- Größere Mengen oder komplizierte Fälle beim Wertstoffhof oder einer Schadstoffstelle abgeben.
- Tipp: Viele Kommunen haben spezielle Sammelstellen für nicht gezündetes Feuerwerk – informiere dich bei deiner Stadtverwaltung.
Rechtlicher Hinweis
Die oben genannten Informationen stellen allgemeine Sicherheitsempfehlungen dar.
Verbindlich sind ausschließlich:
- Geltende Regeln und Gesetze (bsp. SprengV 1. und 2.),
- lokale Vorschriften & Verbotszonen deiner Gemeinde,
- sowie die Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Hersteller.
